OLG Saarbrücken - Beschluss vom 28.04.2010
9 WF 41/10
Normen:
BGB § 1603; BGB § 1601;
Vorinstanzen:
AG Ottweiler, vom 17.02.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 12 F 643/09

Umfang der Erwerbsobliegenheit bei Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern; Zurechnung fiktiven Einkommens aus abhängiger Tätigkeit

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28.04.2010 - Aktenzeichen 9 WF 41/10

DRsp Nr. 2010/12232

Umfang der Erwerbsobliegenheit bei Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern; Zurechnung fiktiven Einkommens aus abhängiger Tätigkeit

Erzielt ein Unterhaltsschuldner über einen längeren Zeitraum wegen seiner selbstständigen Tätigkeit keine beziehungsweise nur geringfügige Einkünfte, ist ihm ein fiktives Einkommen aus abhängiger Tätigkeit zuzurechnen.

Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Ottweiler vom 17. Februar 2010 - 12 F 643/09 UK - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.

Normenkette:

BGB § 1603; BGB § 1601;

Gründe:

I. Die betroffenen Kinder sind aus einer nichtehelichen Beziehung des Antragsgegners (Kindesvater) und der gesetzlichen Vertreterin der Antragsteller (Kindesmutter), die bis Ende September 2007 bestand, hervorgegangen. Der Antragsgegner hat die Vaterschaft anerkannt. Der Kindesmutter steht die elterliche Sorge allein zu.