OLG Naumburg - Beschluss vom 03.06.2009
3 WF 121/09
Normen:
BGB § 1603; ZPO § 114;
Fundstellen:
FamRZ 2010, 127
MDR 2010, 156
OLGReport-Naumburg 2009, 913
Vorinstanzen:
AG Burg, vom 05.05.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 5 F 147/09

Umfang der Erwerbsobliegenheit bei vollschichtiger Berufstätigkeit

OLG Naumburg, Beschluss vom 03.06.2009 - Aktenzeichen 3 WF 121/09

DRsp Nr. 2009/21775

Umfang der Erwerbsobliegenheit bei vollschichtiger Berufstätigkeit

1. Einem Zerspaner, der maximal 48 Wochenstunden zu leisten hat, ist eine Nebentätigkeit zuzumuten, aus der er zwischen 100 bis 150 Euro erlösen kann. 2. Eine Berufung auf den Arbeitsvertrag, nach dem eine Nebentätigkeit nicht zulässig sei, ist nicht ausreichend, da der Arbeitgeber eine Nebentätigkeit nur verweigern darf, wenn Unternehmensinteressen entgegenstehen.

Tenor:

1. Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Burg vom 05. Mai 2009, Az.: 5 F 147/09 PKH 1, wird zurückgewiesen.

2. Der Antragsteller trägt die Gerichtsgebühr des Beschwerdeverfahrens; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

3. Die Rechtsbeschwerde ist nicht zugelassen (§ 574 ZPO).

Normenkette:

BGB § 1603; ZPO § 114;

Gründe:

I.