Das Urteil des Amtsgerichts -Familiengericht- Frankfurt am Main vom 30.07.2009 wird auf die Berufung des Klägers abgeändert und wie folgt neugefasst:
Der am 04.05.2005 vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main zu Aktenzeichen: .. UF .../04 abgeschlossene Vergleich wird dahingehend abgeändert, dass der Kläger verpflichtet ist, der Beklagten nachehelichen Unterhalt für die Zeit von ... 2008 bis Dezember 2010 in Höhe von 1.458 € monatlich und für die Zeit von Januar 2011 bis Dezember 2013 in Höhe von 585 € monatlich zu zahlen. Ab Januar 2014 entfällt die Verpflichtung zur Zahlung von nachehelichem Unterhalt.
Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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