OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 19.08.2008
3 UF 124/08
Normen:
BGB § 1361; BGB § 1570; BGB § 1573; BGB § 1579; ZPO § 620a; ZPO § 620b;
Vorinstanzen:
AG Königstein, - Vorinstanzaktenzeichen 13 F 554/06

Umfang der Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 19.08.2008 - Aktenzeichen 3 UF 124/08

DRsp Nr. 2009/13725

Umfang der Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils

1. Die Ausübung einer Vollzeiterwerbstätigkeit neben der Betreuung eines dreijährigen Kindes stellt sich im Rahmen des nachehelichen Unterhalts trotz kurzer Ehedauer auch dann als überobligationsmäßige Belastung des betreuenden Elternteils dar, wenn die Möglichkeit einer Ganztagsbetreuung des Kindes in einer Kindertagesstätte besteht. 2. Bei Streitigkeiten über den Aufenthalt des Kindes und dessen Umgang mit dem anderen Elternteil entfällt die Annahme einer überobligationsmäßigen Belastung des betreuenden Elternteils durch eine Vollzeiterwerbstätigkeit auch nicht durch das Angebot des anderen Elternteils zur Übernahme der Betreuung an Werktagen. 3. Eine Regelung des Aufenthalts des Kindes und des Umgangs mit dem anderen Elternteil ist den hierfür vorgesehenen Verfahren vorzubehalten.

Normenkette:

BGB § 1361; BGB § 1570; BGB § 1573; BGB § 1579; ZPO § 620a; ZPO § 620b;

Gründe:

Die Antragstellerin begehrt die Zahlung von Ehegattenunterhalt im Wege der einstweiligen Anordnung.