Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Trier vom 22. Oktober 2019 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragsteller zu Händen der gesetzlichen Vertreterin wie folgt Kindesunterhalt zu zahlen:
[...]
Die weitergehenden Anträge werden abgewiesen.
Die gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Trier vom 22. Oktober 2019 gerichtete Beschwerde des Antragsgegners wird zurückgewiesen.
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