Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts Ludwigslust - Familiengericht - vom 29.04.2013, Aktenzeichen
Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin zu Händen der gesetzlichen Vertreterin für die Zeit von Juni 2011 bis März 2013 rückständigen Kindesunterhalt in Höhe von 42,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der europäischen Zentralbank ab dem 20.01.2012 zu zahlen.
Der weitergehende Antrag der Antragstellerin wird abgewiesen.
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