OLG Hamm - Urteil vom 06.10.1995
12 UF 61/95
Normen:
BGB § 1603 ;
Fundstellen:
FamRZ 1996, 629 (LS)
FamRZ 1996, 629
OLGReport-Hamm 1996, 59
OLGReport-Hamm 1996, 60

Umfang der Erwerbsobliegenheit gegenüber minderjährigem Kind

OLG Hamm, Urteil vom 06.10.1995 - Aktenzeichen 12 UF 61/95

DRsp Nr. 1996/23013

Umfang der Erwerbsobliegenheit gegenüber minderjährigem Kind

1. Der einem minderjährigen Kind gegenüber barunterhaltspflichtige Elternteil hat sich im Fall der Arbeitslosigkeit in einem Umfang um eine neue Arbeitsstelle zu bemühen, die dem Arbeitseinsatz eines vollschichtigen Erwerbstätigen entspricht.2. Bei einem Unterschied von rund 1.600 DM im Einkommen der Eltern (1.420 DM gegenüber 3.000 DM) besteht auf seiten des weniger Verdienenden keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit nach § 1603 Abs. 2 S. 1 BGB, da mit dem Elternteil, der den höheren Verdienst hat, ein anderer unterhaltspflichtiger Verwandter im Sinne des § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB vorhanden ist.

Normenkette:

BGB § 1603 ;

Tatbestand:

Die am 11. August 1978 geborene Klägerin ist die eheliche Tochter der Beklagten. Die Ehe der Eltern ist im November 1989 geschieden worden. Die Klägerin ist Schülerin und lebt bei ihrem Vater, der das Kindergeld bezieht und seit Anfang 1992 allein die elterliche Sorge hat.