OLG Saarbrücken - Beschluss vom 07.08.2009
6 UFH 58/09
Normen:
BGB § 1601; BGB § 1603 Abs. 2;
Fundstellen:
FuR 2010, 356
Vorinstanzen:
AG Lebach, vom 03.04.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 2 F 357/08

Umfang der Erwerbsobliegenheit gegenüber minderjährigen Kindern

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 07.08.2009 - Aktenzeichen 6 UFH 58/09

DRsp Nr. 2010/5262

Umfang der Erwerbsobliegenheit gegenüber minderjährigen Kindern

1. Ein gegenüber minderjährigen Kindern zum Unterhalt verpflichteter Unterhaltsschuldner muss sich so behandeln lassen, als hätte er, die gebotenen Erwerbsbemühungen unterstellt, ein nach seinem Alter, seiner Vorbildung und seinem beruflichen Werdegang erzielbares Einkommen auch tatsächlich erzielt. 2. Ein Rückfall in Alkoholmissbrauch erscheint als unterhaltsrechtlich leichtfertiges Verhalten, wenn eine unterhaltsverpflichtete Alkoholkranke trotz nachdrücklicher Empfehlung des behandelnden Arztes eine weitergehende Betreuung bei einer Suchtberatungsstelle oder zumindest einer Selbsthilfegruppe nicht in Anspruch genommen hat.

Der Beklagten wird die nachgesuchte Prozesskostenhilfe für ihre beabsichtigte Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - in Lebach vom 3. April 2009 - 2 F 357/08 UK - verweigert.

Normenkette:

BGB § 1601; BGB § 1603 Abs. 2;

Gründe:

I. Die Klägerin ist die Tochter der Beklagten, aus deren seit dem Jahr 1999 rechtskräftig geschiedenen Ehe mit dem Vater der Klägerin, in dessen Haushalt die Klägerin lebt. Die Klägerin ist Schülerin und ohne eigene Einkünfte oder Vermögen.