OLG Nürnberg - Urteil vom 28.07.2009
9 UF 215/09
Normen:
BGB § 1603;
Vorinstanzen:
AG Straubing, vom 06.02.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 3 F 806/08

Umfang der Erwerbsobliegenheit gegenüber minderjährigen Kindern

OLG Nürnberg, Urteil vom 28.07.2009 - Aktenzeichen 9 UF 215/09

DRsp Nr. 2010/22438

Umfang der Erwerbsobliegenheit gegenüber minderjährigen Kindern

Übt der minderjährigen Kindern gegenüber Unterhaltspflichtige eine Erwerbstätigkeit tatsächlich aus, so kann ihm ein darüber hinausgehendes Einkommen bei der Unterhaltsberechnung nur dann fiktiv zugerechnet werden, wenn die Aufnahme einer weiteren oder anderen Erwerbstätigkeit ihm unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zumutbar ist und ihn nicht unverhältnismäßig belastet.

I. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Amtsgerichts -Familiengericht - Straubing vom 06. Februar 2009 (3 F 806/08) wird zurückgewiesen.

II. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beschluss: Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 1.512 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 1603;

Gründe:

I. Der Kläger macht nach § 7 UVG übergegangenen Kindesunterhalt in Höhe von 1.512 Euro für den Zeitraum 01.10.2007 bis 30.06.2008 geltend.