Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der am 16.03.2017 verkündete Beschluss des Amtsgerichts Fürstenwalde/Spree abgeändert.
Der Antragsgegner wird verpflichtet, monatlichen Kindesunterhalt, den zukünftigen jeweils monatlich im Voraus bis zum Ersten eines jeden Monats, wie folgt zu zahlen:
- je 188 € für die Monate September bis Dezember 2016 an die Antragstellerin zu Händen der gesetzlichen Vertreterin,
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