Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Strausberg vom 29. Oktober 2008 teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird unter Zurückweisung der Klage im Übrigen verurteilt, an den Kläger für die Zeit von Dezember 2007 bis April 2008 Trennungsunterhalt von insgesamt 3.000 € nebst 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 2.4.2008 zu zahlen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die erstinstanzlichen Kosten haben der Kläger zu 4/5 und die Beklagte zu 1/5, die Kosten der Berufung haben der Kläger zu 1/10 und die Beklagte zu 9/10 zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Berufungswert beträgt 3.360 €.
I. Die Parteien streiten um Trennungsunterhalt für die Zeit von Dezember 2007 bis April 2008.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|