Auf die Berufung des Klägers wird das am 08.07.2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Halle (Saale) (Az.: 23 F 1748/06) unter Zurückweisung der Anschlussberufung der Beklagten abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger rückständigen Kindesunterhalt für den Zeitraum von Januar 2006 bis Dezember 2007 in Höhe von insgesamt 5.783,00 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag in Höhe von 2.162,00 € seit dem 20.11.2006 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für den Berufungsrechtszug wird auf 5.372,00 € (Berufung: 3.450,00 €; Anschlussberufung: 1.922,00 €) festgesetzt.
I.
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