wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bielefeld vom 24.09.2009 auf die sofortige Beschwerde der Kindesmutter abgeändert. Die Einschränkung „ mit der Maßgabe, dass der Landeskasse durch die Beiordnung des weiteren Rechtsanwalts keine zusätzlichen Kosten entstehen“ entfällt.
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