I. Der Beschluss des Landgerichts München I vom 21. Mai 2008 und der Beschluss des Amtsgerichts München vom 15. Januar 2008 werden aufgehoben, soweit der Antrag auf Erstattung von Auslagen für die Entschädigung des vom Gericht bestellten Sachverständigen und von Auslagen für Zeugen und Sachverständige zurückgewiesen wurde.
II. Die Auslagen für die Entschädigung des Gutachters in Höhe von 934,55 € sowie für Zeugen/Sachverständige in Höhe von 29,20 € und für Zustellungen in Höhe von 17,39 € sind der Betroffenen zu erstatten.
III. Im Übrigen wird die weitere Beschwerde zurückgewiesen.
IV. Der Wert des Verfahrens der weiteren Beschwerde wird auf 6.466,67 € festgesetzt.
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