Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Erlangen vom 22.04.2015 wird zurückgewiesen.
2.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beschwerdeführerin zu tragen.
3.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.000,00 € festgesetzt.
I.
Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist die Frage, in welcher Höhe die Kürzung eines Anrechts durch den Versorgungsausgleich auszusetzen ist.
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