Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Oranienburg vom 18. Dezember 2020 - Az.
Der Antragstellerin wird mit Wirkung ab Antragstellung für das Scheidungsverbundverfahren Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin ... in ... bewilligt. Ihr wird aufgegeben, die von ihr zu tragenden Verfahrenskosten aus ihrem Vermögen zu tragen, wobei diese Verpflichtung (längstens) bis zum 31. März 2022 gestundet wird.
Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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