Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Freiburg vom 19.12.2013 (
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.
3.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 500 € festgesetzt.
I.
Der Antragsteller begehrt die Festsetzung von Ordnungsmitteln gegen die Antragsgegnerin wegen Zuwiderhandlung gegen eine Umgangsregelung.
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