1. Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Ludwigslust - Familiengericht - vom 05.04.2011, Az.:
2. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
3. Der Beschwerdewert wird auf 400,00 EUR festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin wendet sich mit ihrer sofortigen Beschwerde gegen eine Zwangsgeldfestsetzung.
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