OLG München - Beschluss vom 10.06.2009
31 Wx 6/09
Normen:
PStG § 21; PStG § 47; ZPO § 632; EGBGB Art. 11; EGBGB Art. 13;
Fundstellen:
FamRZ 2009, 1845
MDR 2009, 1342
OLGReport-München 2009, 623
Vorinstanzen:
LG Bayreuth, vom 16.12.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 42 T 215/08
AG Bayreuth, - Vorinstanzaktenzeichen III 6/08

Umfang der Rechtskraft der Feststellung des Nichtbestehens einer Ehe

OLG München, Beschluss vom 10.06.2009 - Aktenzeichen 31 Wx 6/09

DRsp Nr. 2009/15643

Umfang der Rechtskraft der Feststellung des Nichtbestehens einer Ehe

Ein Urteil, das das Nichtbestehen einer Ehe feststellt, wirkt nur zwischen den Parteien.

I. Die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Landgerichts Bayreuth vom 16. Dezember 2008 wird zurückgewiesen.

II. Der Antrag der Beteiligten zu 1 auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren der weiteren Beschwerde wird zurückgewiesen.

III. Der Geschäftswert für das Verfahren der weiteren Beschwerde wird auf 3.000 € festgesetzt.

Normenkette:

PStG § 21; PStG § 47; ZPO § 632; EGBGB Art. 11; EGBGB Art. 13;

Gründe:

I. Gegenstand des Verfahrens ist die von der Beteiligten zu 1 beantragte Berichtigung des Geburtseintrags für ihre am 25.3.2007 geborene Tochter.