KG, vom 15.12.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 20 U 9691/99
LG Berlin, vom 22.09.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 23 O 74/99
Umfang der Rechtskraft eines gegen einen abgespaltenen Rechtsträger ergangenen Urteils; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Entscheidung über die Berufung durch Beschluss nach Ankündigung einer mündlichen Verhandlung
BGH, Beschluß vom 28.06.2006 - Aktenzeichen XII ZB 9/04
DRsp Nr. 2006/23153
Umfang der Rechtskraft eines gegen einen abgespaltenen Rechtsträger ergangenen Urteils; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Entscheidung über die Berufung durch Beschluss nach Ankündigung einer mündlichen Verhandlung
»a) Die Rechtskraft eines gegen den nach § 123 Abs. 2 Nr. 2UmwG abgespaltenen Rechtsträger ergangenen Urteils erstreckt sich nicht auf den übertragenden Rechtsträger; der übertragende Rechtsträger ist nicht Rechtsnachfolger im Sinne des § 325 Abs. 1ZPO.b) Es verletzt den Anspruch der Parteien auf rechtliches Gehör, wenn das Berufungsgericht nach mündlicher Verhandlung zunächst die Bestimmung eines neuen Termins "von Amts wegen" ankündigt, die Berufung jedoch anschließend durch Beschluss nach § 519 b Abs. 2ZPO a.F. verwirft, ohne zuvor auf die Entbehrlichkeit einer mündlichen Verhandlung hinzuweisen.«