Der Kläger kaufte von der Beklagten mit Vertrag vom 14. September 1998 einen gebrauchten Pkw F. zum Preis von 12.500 DM. Der schriftliche Kaufvertrag enthielt die besondere Vereinbarung: "Fahrzeug ist unfallfrei". Der Kläger finanzierte den Kaufpreis mit einem Darlehen der F.-Bank.
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