BGH - Urteil vom 19.11.2003
VIII ZR 60/03
Normen:
ZPO § 322 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BGHReport 2004, 409
BGHZ 157, 47
DAR 2004, 221
JR 2005, 67
NJ 2004, 227
NJW 2004, 1252
NZV 2004, 251
WM 2004, 350
ZGS 2003, 443
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Oder,
AG Bernau,

Umfang der Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils

BGH, Urteil vom 19.11.2003 - Aktenzeichen VIII ZR 60/03

DRsp Nr. 2004/1056

Umfang der Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils

»Zu den Auswirkungen der rechtskräftigen Abweisung einer Klage, die auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages wegen eines Mangels der Kaufsache gerichtet war, auf eine dieses Begehren weiterverfolgende, neue Klage, die darauf gestützt wird, daß der Verkäufer den Mangel bei Abschluß des Vertrages arglistig verschwiegen und der Käufer den Vertrag deshalb - nach Schluß der mündlichen Verhandlung des Vorprozesses - angefochten habe (Fortführung von BGHZ 42, 37 und 94, 29).«

Normenkette:

ZPO § 322 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Der Kläger kaufte von der Beklagten mit Vertrag vom 14. September 1998 einen gebrauchten Pkw F. zum Preis von 12.500 DM. Der schriftliche Kaufvertrag enthielt die besondere Vereinbarung: "Fahrzeug ist unfallfrei". Der Kläger finanzierte den Kaufpreis mit einem Darlehen der F.-Bank.