BGH - Urteil vom 29.01.2003
XII ZR 92/01
Normen:
BGB § 1578 Abs. 1 S. 1 ; ZPO §§ 621d (a.F.) 543 Abs. 1 Nr. 1 (n.F.) ;
Fundstellen:
BGHReport 2003, 536
BGHZ 153, 358
FuR 2003, 254
Vorinstanzen:
OLG Frankfurt/Main,
AG Frankfurt/Main,

Umfang der Revisionszulassung

BGH, Urteil vom 29.01.2003 - Aktenzeichen XII ZR 92/01

DRsp Nr. 2003/5191

Umfang der Revisionszulassung

»a) Hat das Berufungsgericht im Entscheidungssatz eines Unterhaltsurteils die Revision uneingeschränkt zugelassen, bezieht sich die Zulassungsfrage aber nur auf einen Teil des Zeitraums, für den Unterhalt geltend gemacht wird, so liegt im Regelfall die Annahme nahe, das Berufungsgericht habe die Zulassung der Revision auf diesen Teilzeitraum beschränken wollen. b) Zur Berücksichtigung eines nachehelichen Einkommensrückgangs bei der Unterhaltsbemessung nach § 1578 Abs. 1 BGB

Normenkette:

BGB § 1578 Abs. 1 S. 1 ; ZPO §§ 621d (a.F.) 543 Abs. 1 Nr. 1 (n.F.) ;

Tatbestand:

Die Klägerin verlangt im Wege der Leistungsklage vom Beklagten für die Zeit ab März 1998 nachehelichen Unterhalt, und zwar Elementar- sowie Alters- und Krankenvorsorgeunterhalt.