Auf die Beschwerde der Mutter wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bautzen vom 06.10.2011, 54 F 618/11, aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht - Familiengericht - Bautzen
z u r ü c k v e r w i e s e n .
Kosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Die Beteiligten tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
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