Auf die Beschwerde der Antragsgegner wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Dortmund vom 3. Januar 2018 abgeändert und der Antrag des antragstellenden Landes zurückgewiesen.
Das antragstellende Land trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Wert für die Beschwerdeinstanz wird auf 6.380,00 € festgesetzt.
I.
Die Antragsgegner sind die Eltern der am ##.##.1991 geborenen X. Sie werden vom antragstellenden Land auf Zahlung rückständigen Ausbildungsunterhalts für den Zeitraum von Oktober 2015 bis September 2016 in Anspruch genommen.
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