BGH - Urteil vom 15.10.2003
XII ZR 122/00
Normen:
BGB § 1601 § 1603 Abs. 1 § 1360 § 1360a ;
Fundstellen:
AuR 2004, 40
BGHReport 2004, 382
FamRZ 2004, 366
FamRZ 2004, 441
FuR 2004, 413
JR 2004, 414
MDR 2004, 942
NJW 2004, 674
NJW-RR 2004, 1157
Vorinstanzen:
OLG Stuttgart,
AG Backnang,

Umfang der Unterhaltspflicht eines Elternteils ohne Einkommen; Einsatz des Taschengeldes

BGH, Urteil vom 15.10.2003 - Aktenzeichen XII ZR 122/00

DRsp Nr. 2004/479

Umfang der Unterhaltspflicht eines Elternteils ohne Einkommen; Einsatz des Taschengeldes

»a) Zur Leistungsfähigkeit einer auf Zahlung von Elternunterhalt in Anspruch genommenen Ehefrau mit Einkünften unter dem Mindestselbstbehalt, wenn sie sich infolge eines erheblich höheren Einkommens ihres Ehemannes nur mit einem geringeren Anteil am Barbedarf der Familie beteiligen muß und ihr angemessener Unterhalt durch den Familienunterhalt gedeckt ist.b) Zur Verpflichtung eines - im übrigen einkommenslosen - Ehegatten, das ihm zustehende Taschengeld für den Elternunterhalt einzusetzen.«

Normenkette:

BGB § 1601 § 1603 Abs. 1 § 1360 § 1360a ;

Tatbestand:

Der Kläger macht als Träger der Sozialhilfe aus übergegangenem Recht Ansprüche auf Elternunterhalt geltend.