OLG Brandenburg - Beschluss vom 14.11.2012
3 WF 126/12
Normen:
BGB § 1603;
Vorinstanzen:
AG Fürstenwalde, vom 14.06.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 10 F 839/11

Umfang der Unterhaltspflicht gegenüber einem minderjährigen Kind nach Wechsel der Obhut

OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.11.2012 - Aktenzeichen 3 WF 126/12

DRsp Nr. 2014/5756

Umfang der Unterhaltspflicht gegenüber einem minderjährigen Kind nach Wechsel der Obhut

Geht der Unterhaltsschuldner einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nach, die ihn nicht in den Stand setzt, den Mindestunterhalt zu zahlen, ist ihm hinsichtlich der Aufgabe der Tätigkeit und der Aufnahme einer nicht selbstständigen Tätigkeit eine Überlegungsfrist zuzubilligen, wenn er erst auf Grund eines Obhutswechsels des Kindes barunterhaltspflichtig wurde.

Der angefochtene Beschluss in der Gestalt der teilweise abhelfenden Entscheidung vom 23. Oktober 2012 wird teilweise abgeändert.

Der Antragsgegnerin wird Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin ... in F... auch insoweit bewilligt, als sie sich für die Zeit von März bis August 2011 gegen die Zahlung von Unterhalt überhaupt wendet.

Der weitergehende Antrag und die weitergehende sofortige Beschwerde werden zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Normenkette:

BGB § 1603;

Gründe:

I.