Auf die Beschwerde der Umgangspflegerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 27. April 2012 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert:
Zu Gunsten der Beschwerdeführerin wird eine weitergehende Vergütung von 1005 € festgesetzt.
Im Übrigen wird ihr Antrag zurückgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat die Hälfte der Gerichtskosten zu tragen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt 2561,50 €.
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