Die Beschwerde der Landeskasse des Landes N. vom 08.10.2018 gegen den Festsetzungsbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - vom 04.09.2018 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beschwerdeführer.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf die Wertstufe bis 4000,00 € festgesetzt.
I.
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