1. Die Berufung des Verfügungsbeklagten gegen das am 2. Dezember 2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - in Saarbrücken - 39 F 466/07 - wird zurückgewiesen.
2. Der Verfügungsbeklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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