Der inzwischen 24 Jahre alte Kläger ist der Sohn des Beklagten aus dessen geschiedener Ehe mit der Kindesmutter, in deren Haushalt er lebt. Er nimmt den Beklagten auf Zahlung von Ausbildungsunterhalt in Anspruch.
Im Jahr 1994 musste der Kläger das Gymnasium nach dem Scheitern in der 10. Klasse ohne Erreichen des Klassenziels, allerdings mit Berufsreife verlassen. Im Anschluss hat er in der Zeit vom 01.08.1994 bis 31.01.1998 eine Lehre zum Kfz-Mechaniker absolviert und die Gesellenprüfung mit "Befriedigend" abgelegt, wodurch er die Mittlere Reife erlangt hat. Seit dem 31.08.1998 besuchte er die Fachoberschule "Technik" in die er am 23.06.1999 mit dem Fachabitur abschloss.
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