Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den am 19. Juli 2017 erlassenen Teilbeschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg -
I.
Die Beteiligten, getrenntlebende Ehegatten, streiten über die Verpflichtung des Antragstellers, im Wege des Stufenantrages Auskunft über den Bestand seines Vermögens zum Trennungstag erteilen zu müssen.
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