BVerfG - Beschluss vom 24.07.2008
1 BvR 547/06
Normen:
GG Art. 2 Abs. 1 Art. 20 Abs. 3 ;
Fundstellen:
FamRZ 2008, 2258
Vorinstanzen:
OLG Frankfurt/Main, vom 31.01.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 3 WF 295/05

Umfang des effektiven Rechtsschutzes in einem Sorgerechsverfahren

BVerfG, Beschluss vom 24.07.2008 - Aktenzeichen 1 BvR 547/06

DRsp Nr. 2008/19120

Umfang des effektiven Rechtsschutzes in einem Sorgerechsverfahren

Eine Verfahrensdauer von mehr als zwei Jahren über einen Antrag auf Umgang des Antragstellers mit seinen aus einer gescheiterten Ehe hervorgegangenen Kindern im Hinblick auf ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des sexuellen Mißbrauchs verletzt den Antragsteller in seinem Recht auf effektiven Rechtsschutz.

Normenkette:

GG Art. 2 Abs. 1 Art. 20 Abs. 3 ;

Gründe:

I. Der Beschwerdeführer wandte sich mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen die überlange Verfahrensdauer vor dem Amtsgericht Königstein und die Zurückweisung seiner Untätigkeitsbeschwerde durch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Umgangsverfahren hinsichtlich seiner aus der Ehe hervorgegangenen Kinder C. (geb. 1995) und O. (geb. 1997). Nach Erledigung des Ausgangsbegehrens hat der Beschwerdeführer beantragt festzustellen, dass die Gerichte seinen Anspruch auf effektiven Rechtsschutz verletzt haben.