I. Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben und der Beschluss des Rechtspflegers beim Amtsgericht - Familiengericht - Germersheim vom 12. Februar 2002 wieder hergestellt.
II. Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet, §
III. Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 360,61 € festgesetzt.
I.
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