Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Lemgo vom wird zurückgewiesen.
Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.
Die nach §§
Das Amtsgericht hat zu Recht die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe versagt, weil die Antragstellerin über Vermögen verfügt hat, das sie nach §
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