Die angefochtene Entscheidung wird unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen wie folgt abgeändert:
Der Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt vom 5.12.2013 (…/13) wird zu Ziffer 2 der Beschlussformel dahingehend abgeändert, dass der Beschwerdeführer ab Juli 2019 nicht verpflichtet ist, die Kosten der privaten Krankenversicherung der Beschwerdegegnerin zu zahlen.
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