OLG Hamm - Urteil vom 18.06.2009
2 UF 6/09
Normen:
BGB § 1572; BGB § 1578b;
Fundstellen:
FamRZ 2009, 2098
NJW-RR 2010, 577
OLGReport-Hamm 2009, 834
Vorinstanzen:
AG Brakel, vom 20.06.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 9 F 149/07

Umfang des Krankenvorsorgeunterhalts; Kosten einer privaten Krankenversicherung als ehebedingten Nachteil; zeitliche Begrenzung des nachehelichen Unterhalts bei chronischer Erkrankung eines Ehegatten

OLG Hamm, Urteil vom 18.06.2009 - Aktenzeichen 2 UF 6/09

DRsp Nr. 2009/20321

Umfang des Krankenvorsorgeunterhalts; Kosten einer privaten Krankenversicherung als ehebedingten Nachteil; zeitliche Begrenzung des nachehelichen Unterhalts bei chronischer Erkrankung eines Ehegatten

1. Besteht für eine geschiedene Ehefrau die Notwendigkeit zum Abschluss einer privaten Krankenversicherung, um den Umfang ihres aus der Ehe gewohnten Versicherungsschutzes aufrechtzuerhalten, kann in den hierdurch ausgelösten Mehrkosten ein fortwirkender ehebedingter Nachteil liegen. 2. Im Fall einer chronischen Erkrankung ist bei der Frage einer zeitlichen Begrenzung eines Anspruches auf nachehelichen Unterhalt aus § 1572 BGB auch zu berücksichtigen, ob die Anspruchsberechtigte nach gegenwärtiger Prognose jemals in der Lage sein wird, ihre wirtschaftliche Situation durch eine eigene Berufstätigkeit zu verbessern.

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Tenor:

Das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Brakel vom 20.06.2008 wird teilweise abgeändert: