OLG Koblenz - Urteil vom 16.06.2003
13 UF 122/03
Normen:
BGB § 1578 Abs. 2 ;
Fundstellen:
FamRZ 2005, 36
NJW-RR 2004, 1012
Vorinstanzen:
AG Neuwied, vom 24.01.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 16 F 160/01

Umfang des Krankheitsvorsorgeunterhalts bei früherer Beihilfeberechtigung

OLG Koblenz, Urteil vom 16.06.2003 - Aktenzeichen 13 UF 122/03

DRsp Nr. 2008/23703

Umfang des Krankheitsvorsorgeunterhalts bei früherer Beihilfeberechtigung

»Bestand während der Ehe eine Beihilfeberechtigung, ist durch eine private Krankenversicherung ein gleichwertiger Versicherungsschutz herzustellen. Dabei sind die maßgebenden Beihilfevorschriften zu berücksichtigen, insbesondere auch, soweit sie Kostendämpfungspauschalen und den grundsätzlichen Wegfall des Anspruchs auf ärztliche Wahlleistungen vorsehen.«

Normenkette:

BGB § 1578 Abs. 2 ;

Gründe: