AG Neuwied, vom 24.01.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 16 F 160/01
Umfang des Krankheitsvorsorgeunterhalts bei früherer Beihilfeberechtigung
OLG Koblenz, Urteil vom 16.06.2003 - Aktenzeichen 13 UF 122/03
DRsp Nr. 2008/23703
Umfang des Krankheitsvorsorgeunterhalts bei früherer Beihilfeberechtigung
»Bestand während der Ehe eine Beihilfeberechtigung, ist durch eine private Krankenversicherung ein gleichwertiger Versicherungsschutz herzustellen. Dabei sind die maßgebenden Beihilfevorschriften zu berücksichtigen, insbesondere auch, soweit sie Kostendämpfungspauschalen und den grundsätzlichen Wegfall des Anspruchs auf ärztliche Wahlleistungen vorsehen.«