Auf die Beschwerde des Antragstellers wird unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde der am 27.06.2016 verkündete Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Warendorf abgeändert.
Die in dem Teilanerkenntnis- und Schlussurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Warendorf vom 01.03.1993 (Az.
Der weitergehende Antrag des Antragsgegners bleibt zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Die sofortige Wirksamkeit der Entscheidung wird angeordnet.
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