I. Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Adoption der Brüder K. durch ihren leiblichen Vater.
1. Die Beschwerdeführerin ist das leibliche Kind des am 16. September 2005 verstorbenen Dr. G. Die Ehe der Eltern wurde 1961 geschieden. Bei der Ermittlung der Pflichtteilsansprüche erhielt die Beschwerdeführerin davon Kenntnis, dass ihr Vater die leiblichen Kinder seiner späteren Ehefrau im Wege der Erwachsenenadoption angenommen hatte. Die Beschwerdeführerin wurde an beiden Adoptionsverfahren nicht beteiligt.
Die Ausgangsakten wurden beigezogen. Die Adoptionen durch Beschluss vom 10. Februar 2004 - 95 XVI 9a/03 - und durch Beschluss vom 21. August 2003 - 95 XVI 9/03 - erfolgten gemäß §§ 1767, 1772 BGB.
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