BGH - Urteil vom 06.12.1983
VI ZR 2/82
Normen:
BGB § 844 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DAR 1984, 82
DRsp I(147)208b-c
ES Kfz-Schaden M-2/38
FamRZ 1984, 189
MDR 1984, 479
NJW 1984, 977
VRS 66, 185
VersR 1984, 189
ZfS 1984, 103
Vorinstanzen:
OLG Hamm,

Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen Tötung des Ehegatten; Versorgung von Kindern aus erster Ehe

BGH, Urteil vom 06.12.1983 - Aktenzeichen VI ZR 2/82

DRsp Nr. 1994/4582

Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen Tötung des Ehegatten; Versorgung von Kindern aus erster Ehe

1. Der Schadensersatzanspruch des Ehemannes wegen Tötung seiner zweiten Ehefrau erstreckt sich nicht auf die entgangene Versorgung seiner erstehelichen Kinder. 2, Ein dem Witwer durch den Wegfall der unentgeltlichen Versorgung seiner Kinder in Erfüllung seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht entstehender Mehraufwand kann jedoch im Wege der Vorteilsausgleichung auf seine Unterhaltsersparnis angerechnet werden.

Normenkette:

BGB § 844 Abs. 2 ;

Aus den Gründen: