Auf die Berufung des Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 31.03.2014 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
II.Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
III.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 57.849,00 € festgesetzt.
I.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|