Die Beteiligten streiten darüber, ob Sonderausgaben des Klägers, die er an seine geschiedene Ehefrau leistet, als Leistungen aufgrund eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1b Einkommensteuergesetz (in der ab 2008 geltenden Fassung - EStG -) vollen Umfangs oder als Unterhaltsleistungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG nur beschränkt berücksichtigungsfähig sind.
I.
Die geschiedenen Eheleute lebten seit ... getrennt (vgl. Scheidungsurteil des Amtsgerichts Hamburg-1 vom ... 1992, Anlage K 3).
Die Eheleute schlossen am ... 1991 eine notarielle 'Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung sowie Ehevertrag' (Anlage K 4, im Folgenden: Vereinbarung).
Darin heißt es u. a.
- 1. Unterhalt
1.1. Der Ehemann verpflichtet sich ... Unterhalt in Höhe von DM 5.500 zu zahlen.
Dieser Unterhalt erhöht sich prozentual entsprechend den jeweiligen Brutto-Gehaltserhöhungen des Ehemannes ...
1.3. Die Unterhaltsansprüche der Ehefrau bleiben durch eigenes Einkommen unberührt.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|