Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bremen vom 23.02.2017 abgeändert. Der Antrag des Antragstellers wird abgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 1.398,24 €.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten um die Übernahme von Kosten für den von dem Antragsteller besuchten sog. "pädagogischen Mittagstisch" in der Sankt [...] Gemeinde [...].
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