OLG Hamm - Beschluss vom 26.09.2003
7 UF 224/03
Normen:
ZPO § 383 Abs. 1 Nr. 6 ;
Fundstellen:
FamRZ 2004, 471

Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts der Mitarbeiter einer Elternberatungsstelle

OLG Hamm, Beschluss vom 26.09.2003 - Aktenzeichen 7 UF 224/03

DRsp Nr. 2004/19734

Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts der Mitarbeiter einer Elternberatungsstelle

Das Zeugnisverweigerungsrecht der Mitarbeiter einer Elternberatungsstelle erstreckt sich nicht nur auf den Inhalt geführter Gespräche, sondern auch auf die Reaktionen der Beteiligten im Rahmen des Gesprächs.

Normenkette:

ZPO § 383 Abs. 1 Nr. 6 ;
Fundstellen
FamRZ 2004, 471