Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts der Mitarbeiter einer Elternberatungsstelle
OLG Hamm, Beschluss vom 26.09.2003 - Aktenzeichen 7 UF 224/03
DRsp Nr. 2004/19734
Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts der Mitarbeiter einer Elternberatungsstelle
Das Zeugnisverweigerungsrecht der Mitarbeiter einer Elternberatungsstelle erstreckt sich nicht nur auf den Inhalt geführter Gespräche, sondern auch auf die Reaktionen der Beteiligten im Rahmen des Gesprächs.