Das Beschwerdeverfahren wird vom Senat übernommen.
2.Die sofortige Beschwerde der Kläger gegen das Zwischenurteil des Landgerichts München I vom 10.03.2017, Az.
Die Kläger tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
4.Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 168.901,76 € festgesetzt.
I.
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