I. Die Beteiligten sind Geschwister. Ihre Eltern bestimmten durch notariellen Vertrag vom 18. Dezember 1980 unter anderem den Beteiligten zu 2 zum Höfesterben des Längstlebenden. In dem Vertrag heißt es, die Tochter (Beteiligte zu 1) sei bereits "von der Höfestelle abgefunden". Am 19. Dezember 1980 schloß die Beteiligte zu 1 mit ihren Eltern einen notariell beurkundeten "Erb- und Pflichtteilsverzicht", in dem festgestellt wird, sie erhalte einen bestimmten Bausparvertrag. Sie erklärte sich "vom elterlichen Vermögen für abgefunden" und verzichtete "auf alle weiteren Erb- und Pflichtteilsansprüche gegenüber dem Nachlaß" ihrer Eltern. Diese nahmen den "Erbverzicht" der Tochter ausdrücklich an. Der Wert des "Erbverzichtsvertrages" wurde mit 19.000 DM angegeben.
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