OLG Koblenz - Beschluss vom 18.02.2013
18 UF 13/11
Normen:
BGB § 1684;
Vorinstanzen:
AG Freiburg, vom 27.12.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 44 F 265/09

Umgang des Kindes mit einem des sexuellen Missbrauchs verdächtigen Elternteil

OLG Koblenz, Beschluss vom 18.02.2013 - Aktenzeichen 18 UF 13/11

DRsp Nr. 2013/6395

Umgang des Kindes mit einem des sexuellen Missbrauchs verdächtigen Elternteil

1. Steht der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs eines Kindes im Raum, entscheidet sich die Frage, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen in Bezug auf den Umgang des Kindes mit dem verdächtigen Elternteil zu treffen sind, nach dem Grad der Gewissheit, ob ein sexueller Missbrauch tatsächlich stattgefunden hat.2. Lassen sich gesicherte Anzeichen für einen Missbrauch durch die gebotenen gerichtlichen Ermittlungen nicht feststellen, scheidet eine Einschränkung des Umgangsrechts aufgrund eines verbleibenden bloßen Verdachts aus. Auch die auf einem derartigen Verdacht begründeten Vorbehalte des betreuenden Elternteils gegenüber dem Umgang erfordern nicht zwingend eine Umgangsbeschränkung

Tenor

I.

Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Freiburg vom 27.12.2010 wie folgt abgeändert:

1.

Der Antragsteller ist berechtigt und verpflichtet, mit dem gemeinsamen Kind der Beteiligten L. W., geboren am xxxx.2005, Umgang wie folgt wahrzunehmen:

a)

Ab dem 21.02.2013

-

- 14-täglich in den geraden Kalenderwochen jeweils donnerstags von 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr, beginnend mit Donnerstag, dem 21.02.2013, sowie darüber hinaus

-

- in der zweiten ungeraden Kalenderwoche eines jeden Monats samstags von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr, erstmals am Samstag, dem 16.03.2013.

- - b) c) 2. 3. II. III. IV. V.