OLG Karlsruhe - Beschluß vom 08.12.1997
2 UF 178/97
Normen:
BGB §§ 1634, 1696 ;
Fundstellen:
FuR 1998, 270
OLGReport-Karlsruhe 1998, 260

Umgangsrecht, Abänderung

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 08.12.1997 - Aktenzeichen 2 UF 178/97

DRsp Nr. 1998/4304

Umgangsrecht, Abänderung

»Umgangskontakte des nicht mehr sorgeberechtigten Elternteils mit den gemeinsamen Kindern sind mit den Augen der Kinder zu sehen. Die Interessen des umgangsberechtigten Elternteils sind hierbei nachrangig. Die Kinder dürfen daher nicht durch eine über das übliche Maß hinausgehende Umgangsregelung überfordert werden, nur weil diese als "Trostpflaster" für den auf das Sorgerecht verzichtenden Elternteil vereinbart worden war.«

Normenkette:

BGB §§ 1634, 1696 ;

Gründe:

I.

Die Antragstellerin (Kindesmutter) begehrt eine Reduzierung des Umgangsrechts des Antragsgegners (Kindesvater) mit seinen Töchtern.

Die Parteien sind seit 03.03.1993 durch Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Karlsruhe (3 F 34/92) rechtskräftig geschiedene Eheleute. Aus ihrer am 25.09.1986 in Cham geschlossenen Ehe gingen die Kinder , geboren am 19.04.1989 und , geboren am 28.06.1991 hervor. Das Sorgerecht für die Kinder wurde anläßlich der Scheidung der Kindesmutter übertragen.