I.
Die Antragstellerin (Kindesmutter) begehrt eine Reduzierung des Umgangsrechts des Antragsgegners (Kindesvater) mit seinen Töchtern.
Die Parteien sind seit 03.03.1993 durch Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Karlsruhe (3 F 34/92) rechtskräftig geschiedene Eheleute. Aus ihrer am 25.09.1986 in Cham geschlossenen Ehe gingen die Kinder , geboren am 19.04.1989 und , geboren am 28.06.1991 hervor. Das Sorgerecht für die Kinder wurde anläßlich der Scheidung der Kindesmutter übertragen.
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