1. Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bremerhaven vom 24.10.2019 wird zurückgewiesen.
2. Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000 € gesetzt.
4. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
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