OLG Köln - Beschluß vom 12.12.2001
26 WF 193/01
Normen:
BGB § 1684 ; FGG § 33 ;
Fundstellen:
FamRZ 2002, 979
FamRZ 2002, 979
NJW-RR 2002, 941
OLGReport-Köln 2002, 175
Vorinstanzen:
AG Eschweiler, vom 30.08.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 11 F 338/01

Umgangsrecht des Kindes mit dem gleichgültigen Elternteil

OLG Köln, Beschluß vom 12.12.2001 - Aktenzeichen 26 WF 193/01

DRsp Nr. 2002/11215

Umgangsrecht des Kindes mit dem gleichgültigen Elternteil

1. Das Kind hat einen eigenen Anspruch auf ein gerichtlich durchsetzbares Umgangsrecht mit dem gleichgültigen Elternteil.2. Dieser Anspruch kann von dem betreuenden Elternteil geltend gemacht werden.

Normenkette:

BGB § 1684 ; FGG § 33 ;

Gründe:

Die Beteiligten zu 1) und 2) sind die getrennt lebenden Eltern der betroffenen Kinder.

Die Beteiligte zu 1) hat beantragt, den Beteiligten zu 2) zur Wahrnehmung eines 14tägigen persönlichen Umgangs mit den beiden gemeinsamen ehelichen Kindern M. und A. zu verpflichten und ihm für den Fall der Nichtbefolgung ein Zwangsgeld anzudrohen.

Zur Durchführung eines Umgangsverfahrens mit diesem Ziel hat sie Prozesskostenhilfe beantragt, die das Familiengericht mit dem angefochtenen und hiermit in Bezug genommenen Beschluss verweigert hat.